Erfahren Sie, wie Sie durch steuerliche Vorteile beim Pendeln in Deutschland Kosten sparen können, z.B. mit Dienstfahrrädern und Jobtickets.

Pendeln in Deutschland kann günstiger sein, wenn man steuerliche Vorteile nutzt. Ob Dienstfahrrad, Jobticket oder E-Auto – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Kosten zu senken. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Diese Regelungen fördern nicht nur die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, sondern bieten auch finanzielle Entlastung für Arbeitnehmer und Unternehmen. Wer die Optionen klug kombiniert, spart noch mehr.
Das Dienstfahrrad-Leasing gehört zu den attraktivsten steuerlichen Möglichkeiten für Arbeitnehmer. Dank der 0,25%-Regel können hochwertige Fahrräder und E-Bikes zu einem Bruchteil der üblichen Kosten genutzt werden. Der Clou: Während für Dienstwagen 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird, liegt dieser Wert bei Fahrrädern und E-Bikes lediglich bei 0,25 %. Ein Beispiel: Bei einem E-Bike mit einem Listenpreis von 3.000 € beträgt die monatliche Steuerlast nur etwa 7,50 €. Im Folgenden wird erklärt, wie diese Regelung funktioniert und welche Unterschiede es bei den Finanzierungsmodellen gibt.
Die 0,25%-Regel gilt für Fahrräder und E-Bikes, die über den Arbeitgeber geleast werden. Der Bruttolistenpreis wird zunächst auf die nächsten 100 € abgerundet und anschließend mit 0,25 % multipliziert. Ein Beispiel: Ein E-Bike mit einem Listenpreis von 2.850 € wird auf 2.800 € abgerundet, was einen monatlichen geldwerten Vorteil von 7 € ergibt.
Diese Regelung umfasst alle Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h. Für schnellere Modelle wie S-Pedelecs bis 45 km/h gilt hingegen die 1%-Regel, die auch bei Dienstwagen Anwendung findet. Ein weiterer Vorteil: Die private Nutzung des Dienstfahrrads ist uneingeschränkt erlaubt. Der errechnete geldwerte Vorteil wird monatlich dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % würde das im Beispiel einen Steuerbetrag von etwa 2,10 € pro Monat bedeuten. Diese Regelung ermöglicht es Unternehmen, ihre Mobilitätsangebote steuerlich effizient zu gestalten.
Für das Dienstfahrrad-Leasing stehen zwei Finanzierungsmodelle zur Verfügung, die sich in der Kostenaufteilung und steuerlichen Behandlung unterscheiden:
Ein Beispiel von BusinessBike verdeutlicht die Unterschiede: Bei einem Dienstrad mit Gesamtkosten von 3.109,53 € konnte ein Arbeitnehmer im Modell der Gehaltsumwandlung 1.502,47 € (33 %) gegenüber einem Privatkauf sparen. Die monatliche Nettobelastung lag bei nur 66,38 €, während die Arbeitgeberkosten auf 4.800 € sanken (Quelle: BusinessBike [1]).
| Merkmal | Gehaltsumwandlung | Gehaltsextra |
|---|---|---|
| Kostenträger | Arbeitnehmer (durch Bruttogehaltssenkung) | Arbeitgeber (zusätzlich zum Gehalt) |
| Besteuerung der privaten Nutzung | 0,25 % des Bruttolistenpreises | Steuer- und sozialversicherungsfrei |
| Auswirkung auf das Bruttogehalt | Reduziert um die Leasingrate | Keine Veränderung |
| Steuer-/Sozialabgaben (Arbeitnehmer) | Geringere Belastung durch reduziertes Bruttogehalt | Kein Einfluss |
| Arbeitgeberkosten | Oft kostenneutral oder leicht reduziert | Volle Kostenübernahme |
| Rechtliche Grundlage | § 3 Nr. 37 EStG (keine vollständige Steuerfreiheit) | § 3 Nr. 37 EStG (steuer- und sozialversicherungsfrei) |
Das Gehaltsextra-Modell bietet Arbeitnehmern den Vorteil, dass keine Versteuerung anfällt. Die Gehaltsumwandlung ermöglicht hingegen Einsparungen durch geringere Steuer- und Sozialabgaben. Beide Modelle bieten Unternehmen Flexibilität, um je nach Situation und Mitarbeiterwunsch die passende Lösung zu wählen. Im nächsten Abschnitt werden die steuerlichen Vorteile von Jobtickets näher betrachtet.
Das Jobticket gehört zu den steuerlich begünstigten Mobilitätsangeboten, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer interessant sind. Es ermöglicht Mitarbeitern, den öffentlichen Nahverkehr in der Regel steuer- und sozialabgabenfrei zu nutzen. Damit wird der Nahverkehr zu einer günstigen Alternative im Mobilitätsmix. Im Folgenden werden die steuerlichen Vorteile und praktische Umsetzungsmöglichkeiten näher beleuchtet.
Laut § 3 Nr. 15 EStG sind Jobtickets steuerfrei. Entscheidet sich ein Unternehmen jedoch für eine Gehaltsumwandlung, kann dies zu einer Besteuerung führen. Deshalb setzen viele Arbeitgeber auf ein zusätzliches Gehaltsextra, um die Steuerfreiheit zu gewährleisten.
Für Unternehmen bieten Jobtickets den Vorteil, dass die Kosten in der Regel als Betriebsausgaben absetzbar sind. Auf Seiten der Arbeitnehmer entstehen keine zusätzlichen Abzüge, da das Ticket steuerfrei bleibt. Diese Regelung macht das Jobticket zu einem attraktiven Bestandteil moderner Mobilitätskonzepte und motiviert Unternehmen, solche Angebote in ihre Benefits zu integrieren.
Bei der Einführung eines Jobticket-Programms sollten Unternehmen die Pendelbedürfnisse ihrer Mitarbeiter genau analysieren. In Metropolen sind umfassende Monatstickets oft die beste Wahl, während in kleineren Städten zonenspezifische Lösungen ausreichen können.
Die Digitalisierung spielt hier eine wichtige Rolle: Mit Apps können Tickets direkt auf Smartphones bereitgestellt werden. Das reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern ermöglicht auch schnelle Anpassungen, etwa bei geänderten Fahrplänen oder unerwarteten Ausfällen im Verkehr. Jobtickets tragen so zu einem flexiblen und effizienten Mobilitätsangebot im Unternehmen bei.
Im Vergleich zu Alternativen wie Dienstfahrrädern oder Firmenwagen erweisen sich Jobtickets oft als kostengünstiger und unkomplizierter. Während andere Modelle je nach Vergütungsstruktur mit zusätzlichen Kosten oder steuerlichen Verpflichtungen verbunden sein können, bieten Jobtickets eine klare und wirtschaftliche Lösung für beide Seiten.
Das Jobticket ergänzt bestehende Mobilitätskonzepte ideal. Es hilft Unternehmen, ihre Kosten besser zu planen, und steigert gleichzeitig die Zufriedenheit der Mitarbeiter, indem es eine umweltfreundliche und flexible Mobilitätsoption bereitstellt.
E-Autos und Hybride als Dienstwagen bieten erhebliche Steuervorteile, die deutlich günstiger ausfallen als die herkömmliche 1%-Regelung für Verbrenner. Diese steuerliche Förderung macht Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge zu einer attraktiven Wahl für Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotte modernisieren möchten.
Die 0,25%-Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro. Diese Preisgrenze wurde am 19. Juli 2025 auf 100.000 € angehoben. Zuvor lag sie bei 70.000 € (ab 1. Januar 2024) und 60.000 € (bis Ende 2023). Für die private Nutzung wird dabei nur ein Viertel des üblichen geldwerten Vorteils angesetzt.
Die 0,5%-Regelung greift bei teureren Elektroautos (über 100.000 Euro Bruttolistenpreis), Plug-in-Hybriden sowie Brennstoffzellenfahrzeugen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Plug-in-Hybride eine Mindestreichweite von 80 km nach WLTP erreichen (vorher 60 km)[2][3][4][5][6][7][8].
Beide Sonderregelungen laufen bis zum 31. Dezember 2030. Unternehmen sollten bei der Planung ihrer Flotte diese Frist im Blick behalten, da danach möglicherweise wieder die reguläre 1%-Regelung gilt.
Die steuerlichen Unterschiede zwischen den Regelungen werden bei konkreten Beispielen besonders deutlich. Ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro verursacht bei der 0,25%-Regelung einen monatlichen geldwerten Vorteil von nur 125 Euro. Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit gleichem Listenpreis würde nach der 1%-Regelung 500 Euro monatlich zu versteuern sein.
| Fahrzeugtyp | Bruttolistenpreis | Angewendete Regelung | Monatlicher geldwerter Vorteil |
|---|---|---|---|
| E-Auto (bis 100.000 €) | 50.000 € | 0,25% | 125 € |
| E-Auto (über 100.000 €) | 120.000 € | 0,5% | 600 € |
| Plug-in-Hybrid (≥ 80 km) | 60.000 € | 0,5% | 300 € |
| Verbrennungsfahrzeug | 50.000 € | 1,0% | 500 € |
Für einen Fahrer ergibt sich bei einem Steuersatz von 30 % eine monatliche Ersparnis von 112,50 €. Das summiert sich auf 1.350 € jährlich im Vergleich zu einem Verbrenner. Diese Zahlen zeigen, wie moderne Dienstwagen steuerliche Vorteile bieten können. Im nächsten Abschnitt wird die Pendlerpauschale genauer betrachtet.
Die Pendlerpauschale ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Entlastung für Berufspendler in Deutschland. Arbeitnehmer können sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben, wodurch das zu versteuernde Einkommen reduziert wird. Auch wenn Arbeitgeber diese Pauschale nicht direkt auszahlen, ist es sinnvoll, die Regelungen zu kennen. So können Unternehmen ihre Mitarbeiter besser unterstützen und Mobilitätsangebote gezielt planen. Schauen wir uns an, wie die Pendlerpauschale berechnet wird.
Die Pendlerpauschale basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte[9][10]. Dabei wird in der Regel die kürzeste Strecke zugrunde gelegt. Interessant: Das genutzte Verkehrsmittel spielt keine Rolle. Egal ob Auto, Zug oder Fahrrad – die Pauschale bleibt gleich.
Die Pendlerpauschale wird unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gewährt. Doch was passiert, wenn Mitarbeiter zusätzlich Jobtickets oder Dienstfahrräder nutzen? In solchen Fällen können steuerliche Besonderheiten auftreten. Hier lohnt sich eine individuelle steuerliche Beratung, um alle Vorteile optimal auszuschöpfen.
Für Arbeitgeber bedeutet dies: Eine klare Kommunikation über die Grundlagen der Pendlerpauschale hilft Mitarbeitern, ihre steuerliche Situation besser zu verstehen. Gleichzeitig können Unternehmen so ihre Mobilitätsangebote gezielt anpassen und sinnvoll ergänzen.

Die Planung steuerlicher Mobilitätsvorteile ist oft komplex und erfordert präzise, datenbasierte Ansätze. Genau hier setzt triply an: Eine SaaS-Lösung, die HR- und Finance-Teams dabei unterstützt, Mobilitätsangebote effizient zu analysieren und zu verbessern. Mit fortschrittlichen Analysen und einer benutzerfreundlichen Oberfläche liefert triply konkrete Empfehlungen für nachhaltige Mobilitätsstrategien. Diese Empfehlungen helfen Unternehmen, ihre steuerlichen Mobilitätsangebote gezielt zu optimieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Funktionen und Vorteile von triply beleuchtet.
triply bietet detaillierte Einblicke in die Pendelgewohnheiten der Mitarbeiter, indem es Mobilitätsmuster anschaulich visualisiert. Unternehmen erhalten dadurch ein klares Bild ihrer Mobilitätsdaten und können gezielt Verbesserungspotenziale aufdecken. Beispielsweise zeigt die Plattform, ob Dienstfahrrad-Leasing, Jobtickets oder andere Angebote besser zu den Bedürfnissen der Mitarbeiter passen.
Ein zentraler Vorteil der Software liegt in den strategischen Empfehlungen. triply bewertet die Effektivität verschiedener Mobilitätslösungen und gibt Hinweise, wie Unternehmen ihre Infrastruktur für kosteneffiziente und umweltfreundliche Verkehrsmittel verbessern können. Dabei berücksichtigt die Plattform auch steuerliche Aspekte, um die Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter zu maximieren.
Ein weiteres Highlight ist die Scope 3-Emissionsberichterstattung, die es Unternehmen ermöglicht, die CO₂-Emissionen aus dem Pendelverkehr ihrer Mitarbeiter präzise zu erfassen. So können Firmen nicht nur nachhaltiger handeln, sondern auch ihre Klimaziele besser erreichen.
Die Analysen von triply gehen über die reine Datenerfassung hinaus und unterstützen Unternehmen aktiv bei der Budgetplanung und der Optimierung von Mitarbeiterbenefits. Mit einer genauen Kosten-Nutzen-Analyse hilft die Plattform Finance-Teams, Mittel für Mobilitätsvorteile effektiv einzusetzen. Sie zeigt auf, welche Investitionen – sei es in Dienstfahrräder, Jobtickets oder E-Auto-Flotten – sowohl finanziell als auch hinsichtlich der Mitarbeiterzufriedenheit den größten Mehrwert bringen.
Dank anschaulicher Datenvisualisierungen werden selbst komplexe Mobilitätsmuster leicht verständlich. HR-Teams können so gezielt Standorte mit hohem Potenzial für öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrradinfrastruktur identifizieren. Diese Erkenntnisse fließen direkt in die Planung des nächsten Benefits-Budgets ein.
Die Plattform bietet zudem personalisierte Empfehlungen, die auf den individuellen Pendelgewohnheiten der Mitarbeiter basieren. Dadurch lassen sich maßgeschneiderte Mobilitätsangebote für verschiedene Mitarbeitergruppen entwickeln, was die Effizienz und Zufriedenheit weiter steigert.
Abgerundet wird das Angebot durch eine Expertenberatung, die Unternehmen bei der Einführung moderner und zukunftssicherer Mobilitätslösungen unterstützt. So wird die Mitarbeitermobilität nicht nur nachhaltiger, sondern auch strategisch optimiert.
In Deutschland können Unternehmen durch die steuerlichen Mobilitätsvorteile nicht nur Kosten sparen, sondern auch ihren Mitarbeitern attraktive Benefits bieten. Besonders interessant sind hier das Dienstfahrrad-Leasing nach der 0,25%-Regel, steuerfreie Jobtickets und die steuerlich begünstigte Nutzung von E-Autos – Lösungen, die beiden Seiten zugutekommen.
Eine geschickte Kombination verschiedener Angebote steigert den Effekt: Während das Dienstfahrrad-Leasing durch Gehaltsumwandlung Einsparungen ermöglicht, profitieren Mitarbeiter zusätzlich von steuerfreien Sachbezügen wie Jobtickets. Auch die Pendlerpauschale bleibt ein zentraler Faktor, der sich hervorragend mit anderen Mobilitätsvorteilen verbinden lässt. Unternehmen, die ihre Belegschaft bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder nachhaltiger Alternativen unterstützen, können gleichzeitig steuerliche Ersparnisse erzielen und ihre Nachhaltigkeitsziele vorantreiben.
Um das volle Potenzial auszuschöpfen, ist eine datenbasierte Planung der Mobilitätsstrategie unerlässlich. Wer die Pendelgewohnheiten seiner Mitarbeiter kennt, kann passgenaue Lösungen entwickeln und das verfügbare Budget für Benefits optimal nutzen. Hierbei bietet triply wertvolle Unterstützung: Mit präzisen Analysen und strategischen Empfehlungen hilft die Plattform HR- und Finance-Teams, die Kosten-Nutzen-Verhältnisse verschiedener Mobilitätslösungen zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Durch eine vorausschauende, datenbasierte Planung sind Unternehmen zudem besser auf mögliche Änderungen im Steuerrecht vorbereitet. Eine kluge Mobilitätsstrategie senkt nicht nur Kosten, sondern bietet gleichzeitig nachhaltige Vorteile – ein Gewinn für alle Beteiligten.
Die 0,25%-Regelung bietet eine steuerlich günstige Möglichkeit, den geldwerten Vorteil eines Dienstfahrrads zu behandeln. Konkret bedeutet das: Nur 0,25 % des Bruttolistenpreises des Fahrrads müssen monatlich versteuert werden. Diese Regelung gilt sowohl für die private Nutzung als auch für Gehaltsextras und kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Damit der Vorteil voll ausgeschöpft werden kann, ist es wichtig, den Listenpreis des Fahrrads korrekt anzugeben und die private Nutzung sorgfältig zu dokumentieren. Besonders für hochwertige Fahrräder oder E-Bikes ist diese Regelung interessant, da sie eine kostengünstige und zugleich umweltfreundliche Mobilitätslösung darstellt.
Das Jobticket bringt sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeitende klare steuerliche Vorteile mit sich, da es steuerfrei bleibt, vorausgesetzt, der Arbeitgeber übernimmt mindestens 25 % des Ticketpreises. Dadurch lassen sich spürbare Einsparungen realisieren, was das Jobticket zu einer besonders attraktiven Mobilitätsoption macht.
Im Vergleich zu Alternativen wie dem Deutschlandticket, das ab 2025 die 50-Euro-Marke überschreiten wird, bleibt das Jobticket weiterhin steuerlich begünstigt. Unternehmen können zusätzlich von einer stärkeren Mitarbeiterbindung profitieren und gleichzeitig ihre Sozialabgaben reduzieren. Für Mitarbeitende bietet das Jobticket eine praktische und preiswerte Möglichkeit, den Arbeitsweg umweltfreundlich und komfortabel zu gestalten.
Die steuerlichen Unterschiede bei Dienstwagen zeigen sich vor allem in der Berechnung des geldwerten Vorteils, der für die private Nutzung versteuert werden muss. E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € profitieren von der 0,25%-Regelung. Das bedeutet, dass die Steuerlast für die private Nutzung spürbar geringer ausfällt. Hybridfahrzeuge und teurere Modelle hingegen fallen unter die 0,5%-Regelung, was eine höhere steuerliche Belastung mit sich bringt.
Ab 2025 werden die Anforderungen für Hybridfahrzeuge verschärft, wodurch diese steuerlich weniger attraktiv werden. Für Unternehmen und Mitarbeitende wird es dadurch noch entscheidender, den richtigen Dienstwagen auszuwählen.
Die 0,25%-Regelung erlaubt, nur 0,25 % des Bruttolistenpreises eines Dienstfahrrads monatlich zu versteuern. So lassen sich erhebliche Steuerersparnisse realisieren.
Jobtickets sind steuerfrei, wenn der Arbeitgeber einen Anteil übernimmt, was es zu einer kostengünstigen Mobilitätsoption macht.
E-Autos bis 60.000 € profitieren von der 0,25%-Regelung, während teurere Modelle und Hybride unter der 0,5%-Regelung fallen, was zu höheren Steuern führt.
Die Pendlerpauschale basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und ist unabhängig vom Verkehrsmittel.
Unternehmen sollten die Pendelbedürfnisse analysieren und digitale Lösungen einsetzen, um Jobticket-Programme effektiv zu verwalten.