Ab 2025 sind tausende Unternehmen in Deutschland verpflichtet, umfassende ESG-Berichte zu erstellen. Erfahren Sie, was zu beachten ist.
Die neuen ESG-Berichtspflichten betreffen ab 2025 tausende Unternehmen in Deutschland. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf rund 14.600. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte an strenge EU-Vorgaben anpassen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Wichtige Punkte:
Nächste Schritte für Unternehmen:
Tipp: Frühzeitige Vorbereitung minimiert Risiken wie Bußgelder, Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile.
Die CSRD bringt erhebliche Änderungen für die ESG-Berichterstattung in Deutschland mit sich. Diese neuen Regelungen verändern die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend.
Die Berichtspflicht betrifft Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Kriterium | Schwellenwert |
---|---|
Bilanzsumme | ≥ 25 Mio. € |
Nettoumsatz | ≥ 50 Mio. € |
Beschäftigte | ≥ 250 |
Diese Schwellenwerte unterscheiden sich von den bisherigen Vorgaben [1].
"Nach Artikel 19a Absatz 7 der Bilanzrichtlinie müssen börsennotierte KMU für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen." [2]
Nicht-börsennotierte KMU sind von dieser Pflicht ausgenommen. Sie können jedoch freiwillig nach dem ESRS-VSME-Standard berichten [2].
Während große Unternehmen spezifische Schwellenwerte erfüllen müssen, gelten für KMU angepasste Anforderungen, die ihre Berichterstattung erleichtern sollen.
Unternehmenskategorie | Erste Berichtspflicht | Erstes Berichtsjahr |
---|---|---|
Große Unternehmen (bereits CSR-pflichtig) | 2025 | 2024 |
Große Unternehmen (neu betroffen) | 2026 | 2025 |
Börsennotierte KMU | 2027* | 2026 |
*Mit der Möglichkeit eines Opt-outs bis 2028 [1]
Durch die neuen Regelungen steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf etwa 14.600. Für KMU ist jedoch eine Reduktion der Anforderungen um bis zu 80 % vorgesehen, um den Aufwand zu minimieren.
Diese Grundlagen schaffen den Rahmen für die fristgerechte Umsetzung der ESG-Berichtspflichten, die in den nächsten Abschnitten detaillierter behandelt werden.
Die neuen Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) gelten für große Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024. Der erste Bericht wird dementsprechend im Jahr 2025 veröffentlicht.
Die Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt. Große Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten, mit Veröffentlichung im darauffolgenden Jahr. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet [2].
Übersicht der Fristen:
Unternehmensgröße | Erstes Berichtsjahr |
---|---|
Große Unternehmen | 2024 (Veröffentlichung 2025) |
Börsennotierte KMU | Ab Geschäftsjahren 2028 |
Diese gestaffelten Fristen ermöglichen Unternehmen eine schrittweise Anpassung an die neuen Anforderungen.
Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig Systeme zur Datenerfassung einrichten. Dies ist entscheidend, um die Prozesse reibungslos umzusetzen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 22. Januar Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichtsstandards speziell für KMU veröffentlicht. Unternehmen können diese Entwürfe bis zum 21. Mai 2024 kommentieren [2].
Scope-3-Emissionen sind ein zentraler Bestandteil der ESG-Berichterstattung, da sie den Großteil der gesamten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens ausmachen – im Durchschnitt etwa 92 % [4]. Diese Emissionen entstehen entlang der Wertschöpfungskette und liegen außerhalb der direkten Kontrolle des Unternehmens.
Das Greenhouse Gas Protocol definiert 15 Kategorien von Scope-3-Emissionen, die eine Vielzahl von Aktivitäten abdecken:
Kategorie | Beschreibung | Primäre Datenquelle |
---|---|---|
Eingekaufte Waren und Dienstleistungen | Emissionen aus der Herstellung | USEEIO |
Geschäftsreisen | Flug, Bahn, Auto, Hotel | EF Hub |
Transport und Vertrieb | Vor- und nachgelagerte Logistik | EF Hub |
Mitarbeiter-Pendeln | Arbeitswege inkl. Homeoffice | EF Hub |
Das Greenhouse Gas Protocol empfiehlt, zunächst alle 15 Kategorien zu bewerten, um die wichtigsten Bereiche zu identifizieren. Dabei stehen drei Methoden zur Verfügung:
"Der rigoroseste Ansatz zur Identifizierung von Prioritäten besteht darin, anfängliche GHG-Schätzmethoden anzuwenden, um zu bestimmen, welche Scope-3-Aktivitäten voraussichtlich am signifikantesten im Umfang sind. Ein quantitativer Ansatz liefert das genaueste Verständnis der relativen Größenordnungen der verschiedenen Scope-3-Aktivitäten." – GHG Protocol [6]
Nach der Priorisierung der Kategorien erfolgt eine detaillierte Berechnung, z. B. für Reiseemissionen.
Geschäftsreisen fallen unter Kategorie 6 der Scope-3-Emissionen und umfassen Emissionen aus Flug-, Bahn-, Straßen- und Schiffsreisen sowie Hotelübernachtungen [5].
Wichtige Angaben für die Berechnung:
Auch der Energieverbrauch im Homeoffice, der zur Kategorie 7 (Mitarbeiter-Pendeln) zählt, sollte berücksichtigt werden. Dazu zählen zusätzliche Emissionen durch Heizung, Stromverbrauch und andere Faktoren [6].
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der erste Schritt, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Unternehmen müssen dabei zwei Perspektiven berücksichtigen: Wie beeinflussen sie Umwelt und Gesellschaft, und wie wirken sich externe Faktoren auf ihre finanzielle Leistung aus [9].
Analysephase | Wichtige Aufgaben | Ergebnis |
---|---|---|
Stakeholder-Identifikation | Relevante Interessengruppen identifizieren | Stakeholder-Matrix |
ESG-Themenliste | Liste basierend auf ESRS 1 erstellen | Priorisierte Themenliste |
Wesentlichkeitsanalyse | Auswirkungen, Risiken und Chancen bewerten | Materialitätsmatrix |
Diese Analyse wird jährlich aktualisiert, um Änderungen in der Geschäftsumgebung zu berücksichtigen [9]. Unternehmen müssen ihre internen Strukturen auf Basis der Analyse detailliert dokumentieren.
Für die CSRD-konforme Dokumentation sind klare Managementstrukturen, ein effektives Risikomanagement und eine präzise Datenerfassung notwendig [8].
Die dokumentierten Strukturen dienen als Grundlage für die konsolidierte Aufbereitung der Berichtsdaten.
Nach der strukturierten Dokumentation erfolgt die automatisierte Konsolidierung und Aufbereitung der Daten:
"Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen innerhalb der EU zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtet." – GLOBAL CLIMATE [7]
Die automatisierte Erstellung des Berichts sorgt dafür, dass alle regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Gleichzeitig ermöglicht sie eine effiziente Integration der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht [7].
Die Missachtung von ESG-Vorgaben kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Neben direkten Geldbußen können auch Nachteile im Wettbewerb auftreten, die langfristig die Marktposition schwächen.
Ein angeschlagener Ruf kann weitreichende Konsequenzen haben. Immer mehr Stakeholder achten darauf, wie Unternehmen Nachhaltigkeit umsetzen:
Verstöße gegen ESG-Vorgaben können Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen, den Zugang zu Finanzierungen erschweren und Beziehungen zu Partnern belasten, die Wert auf ESG-Konformität legen.
Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen ESG-Themen aktiv in ihr Risikomanagement einbinden. Eine gut organisierte Datenverwaltung für Berichterstattungen ist dabei entscheidend. Der Austausch mit Stakeholdern hilft, ihre Erwartungen frühzeitig zu erkennen und darauf einzugehen. Solche Ansätze schaffen die Basis für gezielte Verbesserungen und langfristigen Erfolg.
Um die ESG-Berichtspflicht praktisch umzusetzen, können Unternehmen die folgenden Schritte nutzen, basierend auf den erläuterten Regelungen und Fristen.
Zunächst solltest du prüfen, ob dein Unternehmen von der CSRD-Pflicht betroffen ist. Dafür analysier die Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und den Nettoumsatz deines Unternehmens [10]. Die zuvor beschriebene doppelte Wesentlichkeitsanalyse dient dabei als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Betroffenheitsanalyse und Lückenprüfung
Eine detaillierte Betroffenheitsanalyse ist der nächste Schritt. Dabei sollten Verantwortlichkeiten geklärt und bestehende Lücken in den folgenden Bereichen untersucht werden:
Analysebereich | Zu prüfende Aspekte |
---|---|
Datenerfassung | Bestehende Systeme und Prozesse |
Berichtsinhalte | Einhaltung der ESRS-Anforderungen |
Stakeholder | Einbindung relevanter Interessengruppen |
Ressourcen | Verfügbare Kapazitäten und Fachwissen |
Ein Nachhaltigkeitsbeauftragter sowie ein abteilungsübergreifendes Team sollten benannt werden, um die interne Abstimmung zu gewährleisten [10].
Stakeholder-Management und technische Umsetzung
Ein effektives Stakeholder-Management ist entscheidend. Die Einbindung relevanter Interessengruppen in die Wesentlichkeitsanalyse hilft, die Berichterstattung gezielt auszurichten [10]. Unterstützung bieten der LfU/BIHK-Leitfaden „10 Schritte zur CSRD“ [1] sowie ein Excel-basiertes Tool des IZU/BIHK.
Nach der methodischen Vorbereitung steht die technische Datenerfassung im Fokus. Dabei solltest du dich auf die 15 Scope-3-Kategorien des GHG Protocol konzentrieren, um Emissionen systematisch zu erfassen [11].
Ab 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, umfassende ESG-Berichte zu erstellen. Die neuen Regelungen gelten für große Unternehmen, KMUs und Banken.
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und Umsatz prüfen, Verantwortlichkeiten klären und umfangreiche Daten zur Nachhaltigkeit zusammenstellen.
Doppelte Materialität bedeutet, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre finanzielle Leistung berücksichtigen müssen.
Für KMUs sind die Anforderungen an die ESG-Berichterstattung gemäß CSRD angepasst, um den Aufwand zu minimieren, während größere Unternehmen umfassendere und detailliertere Berichte erstellen müssen.
Unternehmen sollten die relevanten Quellen und Daten für Scope-3-Emissionen identifizieren und moderne Datenerfassungstechnologien nutzen, um die Datenqualität sichergestellt.