May 7, 2025

ESG‑Berichterstattung: Wann Unternehmen handeln müssen

Ab 2025 sind tausende Unternehmen in Deutschland verpflichtet, umfassende ESG-Berichte zu erstellen. Erfahren Sie, was zu beachten ist.

Die neuen ESG-Berichtspflichten betreffen ab 2025 tausende Unternehmen in Deutschland. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen von 550 auf rund 14.600. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichte an strenge EU-Vorgaben anpassen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Wichtige Punkte:

  • Wer ist betroffen? Große Unternehmen (≥ 250 Mitarbeitende, ≥ 50 Mio. € Umsatz, ≥ 25 Mio. € Bilanzsumme), kapitalmarktorientierte KMUs (ab 2026), sowie Banken und Versicherungen.
  • Wann starten die Berichte? Erste Berichte großer Unternehmen ab 2025, KMUs spätestens 2028.
  • Doppelte Materialität: Unternehmen müssen dokumentieren, wie Nachhaltigkeitsrisiken ihr Geschäft beeinflussen und wie ihre Aktivitäten die Umwelt und Gesellschaft betreffen.
  • Scope-3-Emissionen: Fokus auf indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Geschäftsreisen, eingekaufte Waren).

Nächste Schritte für Unternehmen:

  1. Prüf, ob du betroffen bist (Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme).
  2. Systeme zur Datenerfassung einrichten.
  3. Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um Risiken und Chancen zu bewerten.
  4. Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD-Standards erstellen.

Tipp: Frühzeitige Vorbereitung minimiert Risiken wie Bußgelder, Reputationsschäden und Wettbewerbsnachteile.

ESG-Berichtspflichten in Deutschland

Die CSRD bringt erhebliche Änderungen für die ESG-Berichterstattung in Deutschland mit sich. Diese neuen Regelungen verändern die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundlegend.

Schwellenwerte für Unternehmensgrößen

Die Berichtspflicht betrifft Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

Kriterium Schwellenwert
Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €
Nettoumsatz ≥ 50 Mio. €
Beschäftigte ≥ 250

Diese Schwellenwerte unterscheiden sich von den bisherigen Vorgaben [1].

Anforderungen für KMU

"Nach Artikel 19a Absatz 7 der Bilanzrichtlinie müssen börsennotierte KMU für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen." [2]

Nicht-börsennotierte KMU sind von dieser Pflicht ausgenommen. Sie können jedoch freiwillig nach dem ESRS-VSME-Standard berichten [2].

Während große Unternehmen spezifische Schwellenwerte erfüllen müssen, gelten für KMU angepasste Anforderungen, die ihre Berichterstattung erleichtern sollen.

Berichtspflichten nach Unternehmensgröße

Unternehmenskategorie Erste Berichtspflicht Erstes Berichtsjahr
Große Unternehmen (bereits CSR-pflichtig) 2025 2024
Große Unternehmen (neu betroffen) 2026 2025
Börsennotierte KMU 2027* 2026

*Mit der Möglichkeit eines Opt-outs bis 2028 [1]

Durch die neuen Regelungen steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen auf etwa 14.600. Für KMU ist jedoch eine Reduktion der Anforderungen um bis zu 80 % vorgesehen, um den Aufwand zu minimieren.

Diese Grundlagen schaffen den Rahmen für die fristgerechte Umsetzung der ESG-Berichtspflichten, die in den nächsten Abschnitten detaillierter behandelt werden.

Wichtige Termine und Fristen

Start der Berichterstattung 2025

Die neuen Anforderungen der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) gelten für große Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024. Der erste Bericht wird dementsprechend im Jahr 2025 veröffentlicht.

Fristen je Unternehmensgröße

Die Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt. Große Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten, mit Veröffentlichung im darauffolgenden Jahr. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen, zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet [2].

Übersicht der Fristen:

Unternehmensgröße Erstes Berichtsjahr
Große Unternehmen 2024 (Veröffentlichung 2025)
Börsennotierte KMU Ab Geschäftsjahren 2028

Diese gestaffelten Fristen ermöglichen Unternehmen eine schrittweise Anpassung an die neuen Anforderungen.

Einrichtung von Datenerfassungssystemen

Um die neuen Vorgaben zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig Systeme zur Datenerfassung einrichten. Dies ist entscheidend, um die Prozesse reibungslos umzusetzen. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 22. Januar Entwürfe für Nachhaltigkeitsberichtsstandards speziell für KMU veröffentlicht. Unternehmen können diese Entwürfe bis zum 21. Mai 2024 kommentieren [2].

Scope-3-Emissionsbericht Leitfaden

Was sind Scope-3-Emissionen?

Scope-3-Emissionen sind ein zentraler Bestandteil der ESG-Berichterstattung, da sie den Großteil der gesamten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens ausmachen – im Durchschnitt etwa 92 % [4]. Diese Emissionen entstehen entlang der Wertschöpfungskette und liegen außerhalb der direkten Kontrolle des Unternehmens.

Das Greenhouse Gas Protocol definiert 15 Kategorien von Scope-3-Emissionen, die eine Vielzahl von Aktivitäten abdecken:

Kategorie Beschreibung Primäre Datenquelle
Eingekaufte Waren und Dienstleistungen Emissionen aus der Herstellung USEEIO
Geschäftsreisen Flug, Bahn, Auto, Hotel EF Hub
Transport und Vertrieb Vor- und nachgelagerte Logistik EF Hub
Mitarbeiter-Pendeln Arbeitswege inkl. Homeoffice EF Hub

Methoden der Datenerfassung

Das Greenhouse Gas Protocol empfiehlt, zunächst alle 15 Kategorien zu bewerten, um die wichtigsten Bereiche zu identifizieren. Dabei stehen drei Methoden zur Verfügung:

  • Verbrauchsbasiert: Analyse konkreter Verbrauchsdaten.
  • Distanzbasiert: Berechnung basierend auf zurückgelegten Strecken.
  • Ausgabenbasiert: Schätzung auf Grundlage von Kostendaten [3].

"Der rigoroseste Ansatz zur Identifizierung von Prioritäten besteht darin, anfängliche GHG-Schätzmethoden anzuwenden, um zu bestimmen, welche Scope-3-Aktivitäten voraussichtlich am signifikantesten im Umfang sind. Ein quantitativer Ansatz liefert das genaueste Verständnis der relativen Größenordnungen der verschiedenen Scope-3-Aktivitäten." – GHG Protocol [6]

Nach der Priorisierung der Kategorien erfolgt eine detaillierte Berechnung, z. B. für Reiseemissionen.

Erfassung von Reiseemissionen

Geschäftsreisen fallen unter Kategorie 6 der Scope-3-Emissionen und umfassen Emissionen aus Flug-, Bahn-, Straßen- und Schiffsreisen sowie Hotelübernachtungen [5].

Wichtige Angaben für die Berechnung:

  • Flugreisen: Differenzierung nach Kabinenklassen (Economy, Business, First).
  • Autofahrten: Daten zu Fahrzeugtyp und Motorisierung.
  • Bahnreisen: Nutzung länderspezifischer Emissionsfaktoren.
  • Hotelaufenthalte: Anzahl der Übernachtungen oder Ausgaben.

Auch der Energieverbrauch im Homeoffice, der zur Kategorie 7 (Mitarbeiter-Pendeln) zählt, sollte berücksichtigt werden. Dazu zählen zusätzliche Emissionen durch Heizung, Stromverbrauch und andere Faktoren [6].

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Erfüllung der CSRD-Standards

CSRD

Auswirkungen bewerten

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist der erste Schritt, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Unternehmen müssen dabei zwei Perspektiven berücksichtigen: Wie beeinflussen sie Umwelt und Gesellschaft, und wie wirken sich externe Faktoren auf ihre finanzielle Leistung aus [9].

Analysephase Wichtige Aufgaben Ergebnis
Stakeholder-Identifikation Relevante Interessengruppen identifizieren Stakeholder-Matrix
ESG-Themenliste Liste basierend auf ESRS 1 erstellen Priorisierte Themenliste
Wesentlichkeitsanalyse Auswirkungen, Risiken und Chancen bewerten Materialitätsmatrix

Diese Analyse wird jährlich aktualisiert, um Änderungen in der Geschäftsumgebung zu berücksichtigen [9]. Unternehmen müssen ihre internen Strukturen auf Basis der Analyse detailliert dokumentieren.

Dokumentationsanforderungen

Für die CSRD-konforme Dokumentation sind klare Managementstrukturen, ein effektives Risikomanagement und eine präzise Datenerfassung notwendig [8].

  • Managementstruktur
    • Rollen und Verantwortlichkeiten der Führungskräfte definieren
    • Aufgaben der Verwaltungs- und Aufsichtsgremien festlegen
  • Risikomanagement
    • Risiken identifizieren und bewerten
    • Maßnahmen zur Risikoreduzierung einführen
    • Kontrollsystem zur Überwachung der Risiken etablieren
  • Datenerfassung und -qualität
    • Daten im European Single Electronic Format (ESEF) bereitstellen
    • Externe Prüfung der Daten sicherstellen [7]

Die dokumentierten Strukturen dienen als Grundlage für die konsolidierte Aufbereitung der Berichtsdaten.

Berichtserstellung

Nach der strukturierten Dokumentation erfolgt die automatisierte Konsolidierung und Aufbereitung der Daten:

  • Datenkonsolidierung
    • Integration von ERP-, Finanz- und CO₂-Daten mit Qualitätssicherung
  • Berichtsstruktur
    • Aufbau gemäß den ESRS-Vorgaben
    • Einbindung der Wesentlichkeitsanalyse
    • Darstellung der Nachhaltigkeitsziele

"Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen innerhalb der EU zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtet." – GLOBAL CLIMATE [7]

Die automatisierte Erstellung des Berichts sorgt dafür, dass alle regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Gleichzeitig ermöglicht sie eine effiziente Integration der Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht [7].

Risiken bei Nichteinhaltung

Finanzielle Strafen

Die Missachtung von ESG-Vorgaben kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Neben direkten Geldbußen können auch Nachteile im Wettbewerb auftreten, die langfristig die Marktposition schwächen.

Schäden am Ruf

Ein angeschlagener Ruf kann weitreichende Konsequenzen haben. Immer mehr Stakeholder achten darauf, wie Unternehmen Nachhaltigkeit umsetzen:

  • Investoren: ESG-Kriterien spielen eine wichtige Rolle bei Anlageentscheidungen.
  • Kunden: Nachhaltigkeit beeinflusst zunehmend Kaufentscheidungen.
  • Mitarbeiter: Arbeitgeber mit klaren Nachhaltigkeitsstrategien sind attraktiver.

Vertragliche Folgen

Verstöße gegen ESG-Vorgaben können Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen, den Zugang zu Finanzierungen erschweren und Beziehungen zu Partnern belasten, die Wert auf ESG-Konformität legen.

Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen ESG-Themen aktiv in ihr Risikomanagement einbinden. Eine gut organisierte Datenverwaltung für Berichterstattungen ist dabei entscheidend. Der Austausch mit Stakeholdern hilft, ihre Erwartungen frühzeitig zu erkennen und darauf einzugehen. Solche Ansätze schaffen die Basis für gezielte Verbesserungen und langfristigen Erfolg.

Nächste Schritte

Um die ESG-Berichtspflicht praktisch umzusetzen, können Unternehmen die folgenden Schritte nutzen, basierend auf den erläuterten Regelungen und Fristen.

Zunächst solltest du prüfen, ob dein Unternehmen von der CSRD-Pflicht betroffen ist. Dafür analysier die Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und den Nettoumsatz deines Unternehmens [10]. Die zuvor beschriebene doppelte Wesentlichkeitsanalyse dient dabei als Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Betroffenheitsanalyse und Lückenprüfung

Eine detaillierte Betroffenheitsanalyse ist der nächste Schritt. Dabei sollten Verantwortlichkeiten geklärt und bestehende Lücken in den folgenden Bereichen untersucht werden:

Analysebereich Zu prüfende Aspekte
Datenerfassung Bestehende Systeme und Prozesse
Berichtsinhalte Einhaltung der ESRS-Anforderungen
Stakeholder Einbindung relevanter Interessengruppen
Ressourcen Verfügbare Kapazitäten und Fachwissen

Ein Nachhaltigkeitsbeauftragter sowie ein abteilungsübergreifendes Team sollten benannt werden, um die interne Abstimmung zu gewährleisten [10].

Stakeholder-Management und technische Umsetzung

Ein effektives Stakeholder-Management ist entscheidend. Die Einbindung relevanter Interessengruppen in die Wesentlichkeitsanalyse hilft, die Berichterstattung gezielt auszurichten [10]. Unterstützung bieten der LfU/BIHK-Leitfaden „10 Schritte zur CSRD“ [1] sowie ein Excel-basiertes Tool des IZU/BIHK.

Nach der methodischen Vorbereitung steht die technische Datenerfassung im Fokus. Dabei solltest du dich auf die 15 Scope-3-Kategorien des GHG Protocol konzentrieren, um Emissionen systematisch zu erfassen [11].

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FAQs

Was sind die neuen ESG-Berichtspflichten für Unternehmen in Deutschland?

Ab 2025 sind viele Unternehmen in Deutschland verpflichtet, umfassende ESG-Berichte zu erstellen. Die neuen Regelungen gelten für große Unternehmen, KMUs und Banken.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie die CSRD-Anforderungen erfüllen?

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und Umsatz prüfen, Verantwortlichkeiten klären und umfangreiche Daten zur Nachhaltigkeit zusammenstellen.

Was bedeutet doppelte Materialität in der ESG-Berichterstattung?

Doppelte Materialität bedeutet, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft als auch die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf ihre finanzielle Leistung berücksichtigen müssen.

Welche speziellen Anforderungen gibt es für KMUs bei der ESG-Berichterstattung?

Für KMUs sind die Anforderungen an die ESG-Berichterstattung gemäß CSRD angepasst, um den Aufwand zu minimieren, während größere Unternehmen umfassendere und detailliertere Berichte erstellen müssen.

Wie erfassen Unternehmen Scope-3-Emissionen für ihre Nachhaltigkeitsberichte?

Unternehmen sollten die relevanten Quellen und Daten für Scope-3-Emissionen identifizieren und moderne Datenerfassungstechnologien nutzen, um die Datenqualität sichergestellt.

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