September 29, 2025

CSRD und Mitarbeiter­mobilität: Unterschiede in D, A, CH

Die CSRD verpflichtet Unternehmen in D, A und CH zu umfassender Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Mitarbeitermobilität.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet EU-Unternehmen, ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft offenzulegen. Ab 2024 betrifft dies fast 50.000 Unternehmen – eine deutliche Ausweitung gegenüber den bisherigen 11.000. Besonders die Berichterstattung zu Mitarbeitermobilität und CO₂-Emissionen stellt Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor neue Herausforderungen.

Wichtige Punkte:

  • Deutschland: Strenge Umsetzung der CSRD mit Fokus auf doppelte Wesentlichkeit und Steueranreize für Elektromobilität. Tools wie der DKV Mobility Carbon Monitor helfen bei der CO₂-Dokumentation.
  • Österreich: Rund 2.000 Unternehmen betroffen. ESG-Daten und Scope-3-Emissionen, inklusive Mitarbeitermobilität, stehen im Fokus. CO₂-Steuer steigt jährlich.
  • Schweiz: Nicht-EU-Mitglied, aber durch enge wirtschaftliche Verflechtungen beeinflusst. Unternehmen mit EU-Bezug müssen doppelte Anforderungen (CH-Recht + CSRD) erfüllen.

Vergleich:

Land Betroffene Unternehmen Besonderheiten
Deutschland ~15.000 Steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge, Tools wie DKV Mobility Carbon Monitor.
Österreich ~2.000 CO₂-Steuer und EU-Taxonomie-Verordnung prägen die Mobilitätsberichterstattung.
Schweiz Variabel Doppelte Compliance (OR + CSRD), Herausforderungen durch grenzüberschreitende Mobilität.

Die CSRD bringt neue Berichtspflichten, aber auch Chancen, durch präzisere Mobilitätsdaten Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich besser auf die Anforderungen vorbereiten.

1. Deutschland (D)

Deutschland hat sich als Vorreiter positioniert und die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Auswirkungen sind deutlich: Statt bisher etwa 500 Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, wird die Zahl unter der CSRD auf geschätzte 15.000 Unternehmen steigen [2].

CSRD-Compliance: Was wird verlangt?

Die deutsche Umsetzung der CSRD orientiert sich am ESG-Framework und umfasst weit mehr als nur CO₂-Berichterstattung. Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle, Strategien, Ziele, ihr Klimamanagement, Richtlinien, Maßnahmen, negative Auswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Risiken dokumentieren [2]. Betroffen sind kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern (Bilanzsumme ab 350.000 Euro oder Umsatz ab 700.000 Euro) sowie größere Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern (Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder Nettoumsätze über 40 Millionen Euro) [2]. Eine Übergangsregelung befreit Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 [4].

Ein zentraler Bestandteil ist der Ansatz der „doppelten Wesentlichkeit“. Dieser betrachtet sowohl die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen, die mit Nachhaltigkeitsthemen verbunden sind [5].

Fortschritte bei der Berichterstattung

Deutsche Unternehmen zeigen bereits deutliche Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über 70 % kennen ihren CO₂-Fußabdruck, etwa 54 % haben Ziele zur Emissionsreduzierung definiert, aber weniger als 45 % orientieren sich dabei am Pariser Klimaabkommen [7]. Einige Beispiele aus der Praxis:

  • Siemens AG: Bis 2030 will das Unternehmen Netto-Null-Emissionen erreichen. Es wurden über 650 Mio. Euro in CO₂-Reduktionsmaßnahmen investiert, was seit der Zielsetzung zu einer Senkung der Emissionen um 46 % führte. Zudem fordert Siemens von seinen Lieferanten transparente CO₂-Reduktionspläne [7].
  • Mercedes-Benz Group: 2022 wurde die CO₂-Neutralität an Produktionsstandorten erreicht. Bis 2030 sollen die Produktions-Emissionen um 80 % gesenkt und über 70 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden [7].
  • Lidl: Der Einzelhändler plant, die Emissionen in den Bereichen 1, 2 und 3 bis 2030 um 42 % zu reduzieren. Der Umstieg auf Grünstrom hat bereits die Scope-2-Emissionen um 97,4 % gesenkt [7].

Praktische Lösungen für Mitarbeitermobilität

Deutschland bietet zahlreiche Ansätze, um Mitarbeitermobilität mit den Anforderungen der CSRD in Einklang zu bringen. Ein Beispiel ist der DKV Mobility Carbon Monitor, der im März 2025 eingeführt wurde. Dieses Tool ermöglicht Unternehmen eine präzise Analyse und Dokumentation von Flottenemissionen. Es erstellt automatisch einen jährlichen CO₂ Bericht mit detaillierter Übersicht der Emissionen und einem Methodikbericht. Dabei werden die Emissionen länderspezifisch für jeden Tank- oder Ladevorgang berechnet und der gesamte Lebenszyklus des Kraftstoffs (Well-to-Wheel) berücksichtigt [3].

"Unternehmen, die über verlässliche Daten zu den Emissionen ihrer eigenen Fahrzeugflotte verfügen, werden in den kommenden Jahren einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil am Markt haben. Mit dem DKV Mobility Carbon Monitor stellen wir unseren Kunden ein praktisches Tool zur Verfügung, um ihre eigenen Flottenemissionen zu berichten und zum Vorreiter in ihrer Branche zu werden." – Markus Präßl, Geschäftsführer Sales & Customer Success bei DKV Mobility [8]

Steuerliche Anreize und Einsparpotenziale

Um Elektromobilität zu fördern, gibt es steuerliche Vorteile: Der geldwerte Vorteil für vollelektrische Fahrzeuge wird auf 0,25 % des Bruttolistenpreises (bis 70.000 Euro) gesenkt – gültig bis mindestens 31. Dezember 2030 [9]. Ein Beispiel zeigt die Einsparungen: Ein Mitarbeiter mit einem Elektrofahrzeug im Wert von 40.000 Euro zahlt bei privater Nutzung und 10 km Arbeitsweg jährlich 374,40 Euro Lohnsteuer – im Vergleich zu 1.497,60 Euro bei einem Verbrenner [9].

Auch Plug-in-Hybride profitieren, sofern sie maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen und eine elektrische Mindestreichweite von 80 km haben [9]. Zusätzlich gibt es steuerfreie Mitarbeiterrabatte auf Elektroautos: Ein Rabatt von 4 % (bis zu 1.080 Euro jährlich) ist steuerfrei. Ein Mitarbeiter spart bei einem 10-prozentigen Rabatt (4.000 Euro) auf ein 40.000-Euro-Elektroauto 643,20 Euro an Steuern [10].

Mobilitätsdaten als Schlüssel

Unternehmen sollten Mobilitätsdaten vollständig und präzise erfassen, anstatt sich auf statistische Werte zu verlassen, die den CO₂-Preis negativ beeinflussen könnten. Ein Mobilitätsbudget für Mitarbeiter kann helfen, diese Daten zentral zu sammeln und anonym auszuwerten. So lassen sich die Daten direkt in die CO₂-Berichterstattung integrieren [2].

2. Österreich (A)

In Österreich bringt die Umsetzung der CSRD-Richtlinie erhebliche Veränderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich. Als Mitglied der EU folgt Österreich den europäischen ESG-Vorgaben und hat die Richtlinie in nationales Recht integriert. Rund 2.000 Unternehmen sind nun von den neuen Regelungen betroffen – ein deutlicher Sprung im Vergleich zu den bisher etwa 100 berichtspflichtigen Unternehmen [13]. Diese Vorschriften legen die Grundlage für detaillierte Reporting-Anforderungen, einschließlich der Erfassung von Daten zur Mitarbeitermobilität.

CSRD-Compliance-Frameworks

Die österreichische Umsetzung orientiert sich an den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und basiert auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Unternehmen müssen drei Kriterien gemäß § 243b und § 267b UGB erfüllen:

  • Große Kapitalgesellschaften (mindestens zwei von drei Kriterien: Bilanzsumme > 20 Mio. Euro, Umsatz > 40 Mio. Euro, > 250 Mitarbeiter)
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse (z. B. Banken, Versicherungen)
  • Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern

Die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat einen Leitfaden-Entwurf veröffentlicht, der Unternehmen bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken unterstützt [11]. Ab 2024 sind große börsennotierte Unternehmen verpflichtet, ESG-Daten für das Berichtsjahr 2025 zu erfassen und offenzulegen [11].

Berichterstattung zur Mitarbeitermobilität

Unter der CSRD müssen österreichische Unternehmen umfassend über Scope-3-Emissionen berichten, einschließlich der Emissionen aus der Mitarbeitermobilität. Die Berichterstattung konzentriert sich auf verschiedene ESG-Bereiche, wobei Umweltaspekte wie Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Treibhausgasemissionen im Vordergrund stehen [12]. Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 trägt mit sechs definierten Umweltzielen zu mehr Transparenz bei [11].

Die CO₂-Steuer, die derzeit bei 30 Euro pro Tonne liegt, wird jährlich angehoben [11]. Dadurch steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Emissionen im Bereich Mobilität zu verringern und präzise zu dokumentieren.

Tools und Lösungen zur Optimierung der Mobilität

Immer mehr Unternehmen in Österreich setzen auf digitale Lösungen, um die Mitarbeitermobilität zu analysieren und zu verbessern. Ein Beispiel ist die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Mit 4.600 Mitarbeitern an 260 Standorten führte sie eine umfassende Mobilitätsanalyse durch [14].

Hierbei kam das Mobility Audit von triply zum Einsatz, um eine CO₂-Baseline zu erstellen und Potenziale für Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen und nachhaltigere Mobilität zu identifizieren. Die Ergebnisse führten zu praktischen Maßnahmen wie der Einrichtung von Fahrradparkplätzen, Bike-Service-Stationen, Firmenbikes und einem „Lease my bike"-Programm [14].

"triply hat uns die notwendige Expertise und fortschrittliche Software zur Verfügung gestellt, um unsere Mobilitätsprozesse zu analysieren und zu optimieren."
– Schmutz-Schmidlechner, Raiffeisenlandesbank OÖ [14]

Datenbasierte Ansätze ermöglichen nicht nur eine präzise Überwachung der Scope-3-Emissionen, sondern unterstützen auch die Einhaltung der CSRD-Vorgaben. Dieser Wandel hin zu einem stärker stakeholderorientierten Ansatz spiegelt sich zunehmend in der Praxis österreichischer Unternehmen wider [11].

Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig ihre Betroffenheit durch die CSRD zu prüfen, transparente Nachhaltigkeitsmanagementsysteme aufzubauen und Wesentlichkeitsanalysen durchzuführen, um spezifische Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu identifizieren.

3. Schweiz (CH)

Auch wenn die Schweiz nicht Teil der EU ist, wirken sich die CSRD-Anforderungen indirekt auf zahlreiche Schweizer Unternehmen aus. Besonders Unternehmen mit großen oder börsennotierten Tochtergesellschaften in der EU sind direkt verpflichtet, die CSRD-Richtlinien umzusetzen [1]. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen und Lieferkettenbeziehungen mit europäischen Partnern ist es für Schweizer Unternehmen entscheidend, die neuen Vorgaben zu berücksichtigen [1]. Ähnlich wie in Deutschland und Österreich entwickeln auch Unternehmen in der Schweiz Ansätze, um die CSRD-Anforderungen im Bereich Mobilität gezielt zu adressieren.

CSRD-Compliance-Frameworks

Die Schweiz verfolgt in ihren Beziehungen zur EU einen bilateralen Ansatz und orientiert sich dabei häufig an EU-Standards [15]. Allerdings hat der Schweizer Bundesrat in der Vergangenheit die Anpassung an internationale Entwicklungen teilweise verzögert, bis klare Entscheidungen der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorlagen [15].

Je nach Größe, EU-Präsenz und Börsennotierung auf EU-regulierten Märkten müssen Schweizer Unternehmen sowohl die Vorgaben des Schweizer Obligationenrechts (OR) als auch die EU-CSRD einhalten [17]. Dabei sind die Anforderungen des OR weniger umfangreich als die der EU-CSRD [17].

Laut einer PwC-Studie sammeln bereits 61 % der befragten Unternehmen, darunter auch viele aus der Schweiz, KPIs, die für die CSRD relevant sind. Zudem geben 59 % an, dass die neuen Anforderungen ihre operativen Entscheidungen beeinflussen [1]. Diese Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für eine detaillierte Betrachtung der Mobilitätsberichterstattung.

Berichterstattung zur Mitarbeitermobilität

Die Schweiz ist der viertgrößte Handelspartner der EU und etwa 42 % ihrer Exporte sowie 60 % ihrer Importe erfolgen mit der EU [16]. Rund zwei Millionen Menschen überqueren täglich die Grenze zwischen der Schweiz und der EU [16], was die Erfassung und Berichterstattung von Scope-3-Emissionen zu einer besonderen Herausforderung macht. Die enge wirtschaftliche Verflechtung verlangt eine präzise und umfassende Berichterstattung zur Mitarbeitermobilität.

Wie in anderen Ländern erweist sich die Umsetzung der CSRD auch in der Schweiz als komplex. Viele Unternehmen greifen daher auf externe Beratung zurück, um die Anforderungen zu bewältigen [1].

Tools und Lösungen zur Optimierung der Mobilität

Neben den gesetzlichen Vorgaben setzen Schweizer Unternehmen zunehmend auf praktische Lösungen, um die Mitarbeitermobilität effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Durch den Einsatz von KI-gestützter Software können gefahrene Kilometer um etwa 45 %, die Reisezeit um 35 % und der CO₂-Ausstoß um bis zu 5.000 Tonnen jährlich reduziert werden [18]. Intelligente Routenplanung und eine optimierte Nutzung von Ressourcen tragen nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern verbessern auch die Nachhaltigkeitsleistung erheblich.

Zusätzlich sollten Unternehmen ihre ESG-Datenkapazitäten überprüfen, bestehende Prozesse analysieren und gezielt Schwachstellen identifizieren. Nur so können sie langfristig den Anforderungen der CSRD gerecht werden [1].

Vor- und Nachteile

Nachdem die länderspezifischen Details beleuchtet wurden, folgt hier eine Zusammenfassung der Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit den CSRD-Anforderungen und Mobilitätsberichten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Alle drei Länder stehen vor Herausforderungen durch die Komplexität der neuen Vorschriften, zeigen jedoch unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen, um damit umzugehen.

Deutschland hat trotz der Integration der CSRD in nationales Recht mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Diese führten sogar zu EU-Vertragsverletzungsverfahren [21]. Ab 2026 werden etwa 13.000 deutsche Unternehmen den Berichtspflichten der CSRD unterliegen [6]. Gleichzeitig setzt sich Deutschland aktiv für Erleichterungen ein, wie etwa die Verzögerung der Anforderungen für kleinere Unternehmen oder die Abschaffung branchenspezifischer Berichtspflichten [6].

Österreich kann auf eine lange Tradition starker Umweltgesetzgebung zurückblicken und hat bereits Erfahrungen mit nachhaltigen Mobilitätslösungen gesammelt. Ein Beispiel dafür ist das 2025 eingeführte Pfandsystem für PET-Flaschen und Aluminium-Getränkedosen, das die proaktive Haltung des Landes unterstreicht [20].

Die Schweiz nimmt eine besondere Position ein, da sie nicht Mitglied der EU ist, aber dennoch von den CSRD-Anforderungen betroffen ist. Schweizer Unternehmen mit großen oder börsennotierten Tochtergesellschaften in der EU müssen sowohl die Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts als auch die EU-CSRD einhalten [17].

Land Vorteile Nachteile
Deutschland • Starke Wirtschaftskraft und Ressourcen für Compliance
• Aktive Lobbyarbeit für Erleichterungen
• Erfahrung in Nachhaltigkeitsberichterstattung
• Breite Beratungslandschaft
• Verzögerte Umsetzung der Vorschriften
• Hohe Anzahl betroffener Unternehmen
• Komplexe föderale Strukturen
• Vertragsverletzungsverfahren
Österreich • Fortschrittliche Umweltgesetzgebung
• Überschaubare Unternehmenslandschaft
• Tradition in der Kreislaufwirtschaft
Innovative Mobilitätslösungen (z. B. Bahntransporte für Abfälle über 300 km) [20]
• Begrenzte Ressourcen für kleinere Unternehmen
• Abhängigkeit von EU-Entscheidungen
• Herausforderungen bei grenzüberschreitender Mobilität
• Anpassungsdruck durch neue Vorschriften
Schweiz • Flexible bilaterale Ansätze mit der EU [15]
• Geringere nationale Anforderungen im Vergleich zur EU-CSRD [17]
• Enge Wirtschaftsbeziehungen zur EU
• Hohe Innovationskraft bei technischen Lösungen
• Rechtsunsicherheit bei EU-Entwicklungen
• Doppelte Compliance-Anforderungen (OR + CSRD) [17]
• Schwierigkeiten bei grenzüberschreitender Mobilität (2 Mio. tägliche Grenzgänger) [16]
• Verzögerte Anpassung an internationale Standards [15]

Die technischen Anforderungen der CSRD, wie die doppelte Wesentlichkeitsprüfung und die umfangreichen Datenanforderungen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Mit 95 Offenlegungsanforderungen und bis zu 1.086 möglichen Datenpunkten [19] sind erhebliche Investitionen in neue Systeme und Prozesse erforderlich.

Trotzdem gibt es positive Entwicklungen: Bereits 61 % der Unternehmen sammeln KPIs, die für die CSRD relevant sind [1]. Das zeigt, dass viele Organisationen bereits erste Schritte unternommen haben, auch wenn die vollständige Umsetzung noch aussteht.

Zudem gibt es interessante Änderungen auf EU-Ebene. Ein Vorschlag sieht vor, den Anwendungsbereich der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro zu begrenzen, was rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen entlasten würde [21]. Weitere Anpassungen, wie die Lockerung der "Do No Significant Harm"-Kriterien, könnten die Compliance-Kosten um bis zu 70 % senken [21]. Diese Maßnahmen zeigen, dass die EU auf die Herausforderungen der Unternehmen eingeht und praktikable Lösungen sucht.

Fazit

Die Betrachtung der CSRD-Anforderungen und der Mobilitätsberichterstattung in Deutschland, Österreich und der Schweiz macht eines klar: Unternehmen stehen vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Mit einer gezielten Vorbereitung lassen sich diese Herausforderungen jedoch meistern. Während Deutschland mit Verzögerungen bei der Umsetzung kämpft, zeigt sich Österreich dank seiner fortschrittlichen Umweltgesetze gut aufgestellt. Die Schweiz hingegen muss sich zwischen nationalen Vorgaben und den Anforderungen der EU positionieren.

Zahlen zeigen, wie stark die CSRD-Anforderungen bereits Einfluss nehmen: 59 % der Unternehmen geben an, dass diese ihre operativen Entscheidungen beeinflussen, und 61 % sammeln bereits relevante KPIs [1]. Besonders auffällig ist, dass 70 % der Unternehmen die Erwartungen ihrer Kunden als wichtigsten Treiber für ihre Nachhaltigkeitsstrategie betrachten – noch vor regulatorischen Vorgaben, die 55 % priorisieren [1]. Nachhaltigkeit ist damit längst mehr als eine Frage der Compliance.

Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass Unternehmen international denken und handeln müssen. Für Schweizer Unternehmen bedeutet das beispielsweise, ESG-Standards in ihre Strategien zu integrieren, um den Zugang zum europäischen Markt nicht zu verlieren [22].

Eine verlässliche Datenbasis ist dabei der Schlüssel für die Umsetzung der Vorgaben über Ländergrenzen hinweg. Tools wie die Mobilitätsanalyseplattform von triply helfen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen. Sie ermöglichen detaillierte Analysen von Pendelverhalten, präzise Berichte zu Scope-3-Emissionen und bieten strategische Empfehlungen für nachhaltige Mobilitätskonzepte. Unternehmen profitieren so nicht nur von der Einhaltung der Vorschriften, sondern verbessern auch ihre nachhaltige Ausrichtung.

Wer jetzt die Initiative ergreift und in die passenden Systeme investiert, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil. Die CSRD steht für den Beginn einer neuen Ära unternehmerischer Verantwortung.

Auswirkungen der CSRD auf die Berichterstattung zur Mitarbeitermobilität in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bringt für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz neue Anforderungen an die Berichterstattung – auch im Bereich der Mitarbeitermobilität.

Deutschland

In Deutschland wird die vollständige Umsetzung der CSRD bis 2025 erwartet. Unternehmen müssen ihre Mobilitätsdaten frühzeitig an die neuen Berichtspflichten anpassen. Das bedeutet, dass sie bereits jetzt Strategien entwickeln sollten, um relevante Daten effizient zu erfassen und in ihre Nachhaltigkeitsberichte zu integrieren.

Österreich

Auch in Österreich gewinnt die Integration von Mobilitätsdaten in Nachhaltigkeitsberichte an Bedeutung. Hier liegt der Fokus darauf, langfristige Strategien für die Berichterstattung zu entwickeln. Unternehmen sind angehalten, ihre Mobilitätskonzepte im Hinblick auf die neuen Anforderungen frühzeitig zu überarbeiten.

Schweiz

In der Schweiz starten die ersten Berichte ebenfalls im Jahr 2025. Unternehmen sind daher gefordert, sich rechtzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten und die notwendigen Schritte zur Erfassung und Analyse ihrer Mobilitätsdaten einzuleiten.

Fazit

Die CSRD sorgt in allen drei Ländern für eine stärkere Gewichtung nachhaltigkeitsbezogener Mobilitätsdaten. Allerdings unterscheiden sich die Umsetzungsfristen und Anforderungen, was eine gezielte Anpassung der Berichterstattung in jedem Land erforderlich macht. Unternehmen sollten die jeweiligen nationalen Vorgaben genau prüfen und ihre Strategien entsprechend ausrichten.

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FAQs

Was ist die CSRD und welche Unternehmen betrifft sie?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen in der EU zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit und umfasst ab 2024 etwa 50.000 Unternehmen, darunter viele in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Wie müssen Unternehmen in Deutschland über Mitarbeitermobilität berichten?

Deutsche Unternehmen müssen unter der CSRD umfassend über Scope-3-Emissionen und Mitarbeitermobilität berichten, wobei der Fokus auf der doppelten Wesentlichkeit liegt.

Welche Besonderheiten gibt es für Österreich bei der CSRD?

In Österreich sind etwa 2.000 Unternehmen betroffen, die nicht nur CO₂-Emissionen, sondern auch ESG-Daten, inklusive Mitarbeitermobilität, dokumentieren müssen.

Wie unterscheidet sich die Berichterstattung zur Mitarbeitermobilität in der Schweiz?

Schweizer Unternehmen, die EU-gemäße Tochtergesellschaften haben, müssen sowohl das Schweizer Obligationenrecht als auch die EU-CSRD Anforderungen erfüllen, wodurch doppelte Compliance notwendig ist.

Welche Tools unterstützen Unternehmen bei der CSRD-Compliance?

Tools wie der DKV Mobility Carbon Monitor für Deutschland und diverse digitale Lösungen in Österreich helfen Unternehmen, Mobilitätsdaten zu erfassen und die Anforderungen der CSRD effektiv zu erfüllen.

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